KANU-BASE. Kanuverleih. Verkauf. Kanutouren. Zeltverleih. Mietmöbel. Kontakt. KANU-BASE
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KANU-BASE.de I Bekende 14 I 25588 Huje bei Itzehoe I paddeln@kanu-base.de

Mietbedingungen:


Vertragsabschluss: Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung des Mieters. Bei einer schriftlichen Bestellung kommt der Mietvertrag mit einer telefonischen oder schriftlichen Bestätigung des Vermieters zustande. Der Mietvertrag ist gültig ohne Unterschrift des Vermieters. Mieter können eine oder mehrere Personen sein. Diese müssen im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden. Bei Bestellungen, die eine Mietdauer von 3 Tagen und mehr umfassen, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises fällig. Gruppen haben auch bei Tagesbestellungen eine Anzahlung zu leisten.


Mietpreise und Bezahlung: Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Anzahlungen werden spätestens 7 Tage nach Eingang der Bestellung beim Vermieter fällig.Restzahlungen erfolgen bei Übernahme der Mietgegenstände. Bei Tagesbuchungen wird der Mietpreis bei Abholung der Boote in bar fällig. Der Vermieter behält sich vor, ein Pfand für die Mietdauer zu fordern. Bei vorzeitiger Rückgabe der Boote wird der anteilige Mietpreis nicht erstattet.


Mietdauer: Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Zeitdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten 1. Tagesmietpreis. Der Nachweis eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.


Stornierungsbedingungen bei Gruppentouren: Sie können jederzeit von dem Verleihvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist generell schriftlich zu erklären. Wir verlangen als Ersatz für den entstandenen Administrationsaufwand sowie für den aus dem Rücktritt resultierenden Umsatz-/Ertragsausfall eine Entschädigung. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Tourbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Verleihpreis wie folgt pauschaliert:

Bis 30. Tag vor Tourbeginn: 10%, mindestens jedoch 20,00€

Ab  29. Tag - 22. Tag vor Tourbeginn: 20%

Ab  21. Tag - 15. Tag vor Tourbeginn: 40%

Ab  14. Tag -  7.  Tag vor Tourbeginn: 70%

Ab    6. Tag vor Tourbeginn: 80%

bei Rücktritt durch Nichtantritt am Verleihtag: 100%.


Rücktritt durch Kanu-Base.de: Wir behalten uns vor, bei extremen Wasserständen, Gewitter, Sturm aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig vom Verleihvertrag zurückzutreten. Daraus resultiert kein Ersatzanspruch z.B. für Fahrtkosten, Spesen, andere Aufwendungen oder entgangene Urlaubsfreuden. Bei einer offensichtlichen physischen oder psychischen Beeinträchtigung der Teilnehmer (insbesondere durch den Konsum von Alkohol) behalten wir uns ebenfalls einen Vertragsrücktritt vor. Auch daraus resultiert kein Ersatzanspruch z.B. für Fahrtkosten, Spesen, andere Aufwendungen oder entgangene Urlaubsfreuden.


Haftung des Mieters: Für verursachte Schäden gegenüber Dritten und bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter/Benutzer ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte oder Naturgewalten sind.


Haftung des Vermieters: Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.


Sonstige Vereinbarungen: Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der Boote Schwimmer sind. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Schwimmhilfen aufmerksam gemacht. Kinder sollten immer eine Schwimmweste tragen. Die Wasserfahrzeuge dürfen nicht benutzt werden, wenn dies infolge widriger Witterungs- und Strömungsverhältnisse nicht ohne Gefahr möglich ist. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche und mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietzeit ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen. Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung ein Entgelt von € 35,- pro Boot erhoben.


Schlussbestimmungen: Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht.


Gerichtsstand ist Itzehoe.




Huje, 25.04.2021