





Vertragsabschluss:
Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung
des Mieters. Bei einer schriftlichen Bestellung kommt der Mietvertrag mit einer telefonischen
oder schriftlichen Bestätigung des Vermieters zustande. Der Mietvertrag ist gültig
ohne Unterschrift des Vermieters. Mieter können eine oder mehrere Personen sein.
Diese müssen im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden. Bei Bestellungen,
die eine Mietdauer von 3 Tagen und mehr umfassen, ist eine Anzahlung in Höhe von
50% des Miet-
Mietpreise und Bezahlung:
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Anzahlungen werden spätestens 7 Tage nach Eingang der Bestellung beim Vermieter fällig.Restzahlungen erfolgen bei Übernahme der Mietgegenstände. Bei Tagesbuchungen wird der Mietpreis bei Abholung der Boote in bar fällig. Der Vermieter behält sich vor, ein Pfand für die Mietdauer zu fordern. Bei vorzeitiger Rückgabe der Boote wird der anteilige Mietpreis nicht erstattet.
Mietdauer:
Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Zeitdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten 1. Tagesmietpreis. Der Nachweis eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Haftung:
Für verursachte Schäden gegenüber Dritten und bei Verlust und/oder Beschädigung der
Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamt-
Haftung des Vermieters:
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
sonstige Vereinbarungen:
Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der Boote Schwimmer sind. Für Personenschäden
schliesst der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr
auf das Tragen von Schwimmhilfen aufmerksam gemacht. Kinder sollten immer eine Schwimmweste
tragen. Die Wasserfahrzeuge dürfen nicht benutzt werden, wenn dies infolge widriger
Witterungs-
Schlussbestimmungen:
Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Gerichtsstand ist Itzehoe.
Huje, 25.10.2011
