Wir Kanuten sollten alles daran setzen, dass vom Kanu Sport keine zusätzliche Belastung für die Natur ausgeht.
Der DKV hat einige Ratschläge zusammengestellt, damit Ihr unbeabsichtigte Störungen des empfindlichen Naturhaushaltes vermeiden könnt. Vermeidet bitte alles, was Tiere stören oder auch nur beunruhigen könnte.
Alle Feuchtgebiete sind von besonderer Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht der Natur. Flachwasserbereiche, Uferzonen sowie angrenzendes Umland sind Brut- und Aufzuchtgebiete für viele Tiere und insbesondere für Wasservögel, deren Brutzeit sich von April bis Juli erstreckt.
Haltet möglichst großen Abstand von Nestern und Nachwuchs führenden Wasservögeln.
Seid Ihr mit mehreren Kanus unterwegs und müsst Ihr ein Nest oder eine Vogelfamilie passieren, fahrt bitte weiträumig und zügig vorbei. Haltet die Kanus / Kajaks eng zusammen, um die Störung möglichst kurz zu halten.
Informiert Euch bitte vor Beginn der Fahrt, ob der Weg durch ein Schutzgebiet führt. In vielen Bereichen unseres Landes sind Schutzgebiete ausgewiesen. Hier gelten besondere Bestimmungen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. In manchen Schutzgebieten ist das Befahren der Gewässer verboten. Die Beschilderung der Schutzgebiete ist vom Wasser aus nicht immer zu sehen. Schuldhafte Verstöße gegen Fahr- und Betretungsverbote hat der Gesetzgeber mit empfindlichen Bußgeldern belegt.
Informiert Euch vor der Fahrt bitte über das Gewässer, das Ihr befahren wollt. Dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein, nicht nur aus Umweltschutzgründen, sondern auch aus Sicherheitsgründen. Alle notwendigen Informationen erhaltet Ihr aus den DKV-Flußführern und dem aktuellen DKV-Sportprogramm. Natürlich enthalten diese Web-Seiten auch zahlreiche Informationen, (z.B. Befahrungsregelungen oder Mindestpegel).
Kleine Gewässer verlangen eine besonders gute Fahrtechnik. Kleinflüsse sollten nur in kleinen Gruppen mit kleinen Booten wie Kanus und Kajaks befahren werden. Als Faustregel gilt: Alle Boote müssen ohne Grundberührung und Uferkontakt auf der Stelle wenden können. Überprüft vor Ort am Gewässer, ob der Wasserstand für die Kanutour wirklich ausreicht. Bei zu geringem Wasserstand können Tiere und Pflanzen im Flussbett unbemerkt geschädigt werden. Insbesondere kann der Fischlaich dann ersticken. Nach regenarmen Zeiten sind viele Gewässer nicht mehr befahrbar. Weicht in einem solchen Fall auf einen größeren Fluss in der Nähe aus.
Meldet bitte sofort Umweltverschmutzungen! Achtet besonders auf stinkende Schmutzwassereinleitungen, Ölfilme und wilde Müllkippen an und in der Nähe von Gewässern. Rechtzeitige Anzeige kann ein Gewässer vor schweren Schäden retten. Zuständig sind die örtlichen Polizei- und Umweltbehörden.
Vermeidet eine Übernutzung. Wenn Ihr bereits am Start erkennt, dass das Gewässer hoffnungslos übernutzt ist, dann solltet Ihr auf die Befahrung des Gewässers verzichten. Eigenes Fehlverhalten kann nicht damit entschuldigt werden, dass andere die Natur noch stärker belasten.
Vermeidet Uferbeschädigungen beim Start. Startet Eure Kanutour nur von Ufern, an denen keine Schäden verursacht werden können. Startet bitte nicht, indem Ihr mit Eurem Kanu / Kajak die Uferböschung hinunterrutscht. Dies zerstört nur das Ufer. Alle Flachwasser- und Schilfzonen bitte weiträumig umfahren. Sie stehen unter besonderem Schutz. Es sind wertvolle Laich- und Brutgebiete für Fische und Vögel und Standorte seltener Wasserpflanzen.
Genießt die Stille und Einsamkeit. Stört nicht andere Leute, die wie Ihr die Ruhe suchen. Vermeidet Lärm und lautes Rufen. Rasten und Lagern zur kurzen Erholung ist nur an Plätzen möglich, an denen das Ufer nicht beschädigt werden kann. Das wilde Zelten ist in Deutschland fast überall verboten. Besonders gekennzeichnete Rast- und Lagerplätze für Wasserwanderer sind davon ausgenommen. In den Flussführern sind die besten Übernachtungsmöglichkeiten beschrieben.
Nehmt Euren Müll wieder mit und lasst ihn keinesfalls an ihren Rast- oder Lagerplätzen liegen.
Denkt schon bei der Anfahrt an die Umwelt. Bildet Fahrgemeinschaften. Stellt den PKW bitte auf öffentlichen Parkplätzen und nicht auf Privat- oder Forstwegen oder sogar Gaststättenparkplätzen ab. Ist letzteres unumgänglich, dann fragt bitte um Erlaubnis.
Nehmt beim Umtragen besondere Rücksicht auf Uferbefestigungen und Zäune. Umtragen an Stauanlagen ist nicht immer gestattet. Mancherorts wird es nur stillschweigend geduldet. Notfalls müsst Ihr das Boot und die Ausrüstung über eine längere Strecke tragen.
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